Strategische SEO Beratung vom erfahrenen Freelancer:

Robert Goese – SEO Beratung: Tel. 030 / 53 00 56 01

Der Vertrag

SEO-Recht-WILDE-BEUGER-SOLMECKE.pdf

Ist ein kompetenter SEO gefunden, geht es im Folgenden zwischen den Parteien
darum, die vertragliche Beziehung optimal auszugestalten. Wie sollte ein SEOVertrag also aussehen?
Um spätere Streitigkeiten über Unklarheiten von vornherein auszuschließen,
sollte beim Vertragsabschluss auf die Schriftform geachtet werden. Die einzelnen
Vertragspunkte sind darüber hinaus klar und bestimmt zu fassen, damit sich auch
in der Auslegung keine Differenzen ergeben. Das gewünschte Pflichten- oder
Erfolgsprogramm der Parteien (etwa Ranking unter den Top 10, Erhöhung des
Seitentraffics, Höhe der Vergütung für den SEO) sollte eindeutig benannt werden.
In diesem Zusammenhang ist auf rechtswissenschaftlicher Seite interessant
zu beleuchten, ob es sich bei einem SEO-Vertrag um einen Dienst- oder einen
Werkvertrag handelt. Wesentliches Unterscheidungsmerkmal zwischen beiden
Vertragstypen ist, dass im Rahmen eines Dienstvertrags lediglich eine Tätigkeit
geschuldet wird, während der Werkvertrag auf einen bestimmten Erfolg abzielt.
Dadurch ist für die SEO-Agenturen das Dienstvertragsrecht in der Regel attraktiver, da es diesen eine erfolgsunabhängige Vergütung gewährt und unbeliebte
Rechtsinstitutionen wie die gesetzlich vorgegebene Abnahme durch den Auftraggeber umschifft. Auf der anderen Seite kann die Summe an SEO-Maßnahmen
sowie die daraus entstehende Optimierungsleistung durchaus als „Werk“ bezeichnet werden. Die Klassifikation des Vertrages hängt damit gänzlich von der
genauen vertraglichen Gestaltung ab. SEO-Agenturen bestimmen ihre Vertragsinhalte in der Regel in AGB, die auf Dienstvertragsrecht getrimmt sind oder
zumindest getrimmt sein sollen. Ihnen ist bewusst, dass die oben genannten
Garantien (Traffic, Topranking) de facto nicht umsetzbar sind, da deren Erfolgseintritt von zu vielen Faktoren abhängig ist. Ergibt die Vertragsauslegung also, dass
es sich um einen Dienstvertrag handelt, kann der Unternehmer bei Nichteintritt
eventuell angestrebter Ziele die Zahlung nur verweigern, wenn die Tätigkeit völlig
unbrauchbar war (so auch das OLG Koblenz mit Urteil vom 26.02.2007, Az.: 12 U
1433/04). In Einzelfällen versprechen SEOs diese Erfolge jedoch, sodass grundsätzlich Werkvertragsrecht zur Anwendung kommt – mit der Folge, dass dem
Vertragspartner bei Nichterfüllung Schadensersatzansprüche zustehen können.
Die Möglichkeit des Erfolgseintritts ist dabei unerheblich, so auch das AG Düsseldorf mit Urteil vom 17.07.2008 (Az.: 39 C 5988/08). In dieser Hinsicht sollten SEOs
also enorme Vorsicht walten lassen und sich nicht dazu hinreißen lassen, mehr zu
a) Vertragsrecht
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versprechen, als sie tatsächlich umsetzen können.
Ferner können dem SEO auch gewisse Sorgfaltspflichten im Hinblick auf seine
Optimierungsleistungen vertraglich vorgeschrieben werden. Im Zweifel sollten
sich die Parteien darauf einigen, im Interesse des Unternehmers auf Black HatMethoden (etwa Cloaking, Linkfarming, Doorway Pages) zu verzichten. Daneben
sollte auf die Google-Richtlinien für Webmaster als generell zu beachtenden
Pflichtenkatalog für den SEO verwiesen werden. Bei Verstößen gegen diese Richtlinien können dem Unternehmer empfindliche Schäden (Downranking, Löschung
aus dem Google-Index) entstehen. Fraglich ist jedoch, ob die Google-Richtlinien
oder ähnliche Hinweise für SEOs eine gewisse Allgemein- bzw. Verkehrsgültigkeit
besitzen, wenn der Vertrag nicht schriftlich fixiert wurde bzw. jene nicht explizit
mit einbezogen wurden. Diese Frage wurde durch die Rechtsprechung noch
nicht beantwortet. Je nach Art und Schwere des Sorgfaltsverstoßes können dem
Unternehmer unter Umständen jedoch außerordentliche Kündigungsrechte und/
oder Rücktritts- oder Schadensersatzansprüche zustehen.
Gerade für den Unternehmer können auch bestimmte Nebenpflichten von
Interesse sein. Oftmals versuchen jene beispielsweise, den SEO exklusiv an sich zu
binden. Daneben wird häufig – im Hinblick auf etwaige Black Hat-Praktiken der
Agenturen – die Offenlegung bzw. Erläuterung der umgesetzten Maßnahmen, die
Einräumung eines generellen Weisungsrechts verlangt. Ferner spielt gelegentlich
die Geheimhaltung von Geschäftsdaten eine wichtige Rolle. Trotz des in der Regel
untergeordneten Charakters dieser Pflichten können auch bei deren Verletzung
sehr kostenintensive Ansprüche gegen den SEO geltend gemacht werden.
Weitere kritische Themen, die vertraglich möglichst
genau geregelt werden sollten, sind die Haftung
des SEOs bzw. dessen Freistellung von Ansprüchen, insbesondere auch bei Rechtsverletzungen
Dritter. Bei einer vorgeschalteten Haftung des Unternehmers sind jedoch – bei nicht anderslautender Regelung – im Innenverhältnis jederzeit
auch Regressansprüche gegen den SEO
denkbar. Um diesen Streitthemen
möglichst von Anfang an aus dem
Weg zu gehen, sollte, wie bereits
oben dargelegt, die Verwendung
von Black Hat-Maßnahmen gänzlich ausgeschlossen werden. Die
rechtlichen Gefahren in diesem
Bereich, speziell in Form von
kostenpflichtigen Abmahnungen, sind mannigfaltig. Risiken
drohen vor allem in den Bereichen des Marken-, Urheberund Wettbewerbsrechts.
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Insbesondere die Verwendung fremder Markennamen in den Metadaten, als Hidden Content, aber auch in für den durchschnittlichen User sichtbarer Form stellt
ein konkretes rechtliches Risiko dar. Die Versuchung für den SEO ist indes groß:
Freilich können durch solche Black Hat-Methoden die Suchergebnisse des Kunden verbessert und erweitert werden. In diesem Bereich herrscht seit verschiedenen höchstrichterlichen Urteilen, insbesondere seit der „Impuls“-Entscheidung
des BGH, allerdings weitestgehend Rechtssicherheit – zum Nachteil der SEOs. Im
vorgenannten Urteil (Urteil vom 18.05.2006, Az.: I ZR 183/03) hatte der BGH in
der Verwendung von fremden Markennamen in Metadaten mit dem Ziel, einen
möglichst breiten Interessenkreis auf die Unternehmensseite zu locken, eine Markenverletzung erkannt. Gleiches gilt nach einer BGH-Entscheidung („AIDOL“) vom
8. Februar 2007 (Az.: I ZR 77/04) für die Verwendung von fremden Markennamen
in Hidden Text.
Mit einem Urteil jüngeren Datums (4. Februar 2010, Az.: I ZR 51/08 – „Powerball“)
stellte der BGH fest, dass auch die dem durchschnittlichen User sichtbare Verwendung fremder Marken einen Verstoß darstellen kann:
„Gibt ein Unternehmen in einer bestimmten Zeile seiner Internetseite, von der es weiß,
dass eine Internetsuchmaschine (hier: Google) auf die dort angegebenen Wörter zugreift, zusammen mit seiner Produktkennzeichnung eine Bezeichnung an (hier: power
ball), die mit der Marke eines Dritten (hier: POWER BALL) verwechselbar ist, ist es dafür
verantwortlich, dass die Internetsuchmaschine die Kennzeichen zusammen als Treffer
anführt.“, so das Gericht in seinem amtlichen Leitsatz.
Dem Unternehmer können bei einem derartigen Vorgehen des SEOs jedoch auch
im nicht-juristischen Bereich erhebliche Probleme entstehen. Black Hat-Maßnahmen verstoßen (per definitionem) gegen die Richtlinien aller bedeutenden
Suchmaschinen. Ist ein derartiger Verstoß aufgeflogen, droht ein Downranking in
den Suchergebnissen sowie – als Höchststrafe – die Löschung aus dem Index.
c) Wettbewerbsrecht
Black Hat-Methoden können auch, insbesondere bei einer bewussten Irreführung
des Users, unlauter im Sinne des UWG sein (insbesondere § 5 UWG) und somit Abmahnungen von Wettbewerbern nach sich ziehen. Festzuhalten ist jedoch auch,
dass die Google-Richtlinien, die der „zulässigen“ SEO als Hauptleitfaden dienen,
keine gesetzliche Vorschrift (im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG) darstellen. Nicht jede
Verletzung der Richtlinien stellt also automatisch auch einen Gesetzes- oder Wettbewerbsverstoß dar; vielmehr ist eine Einzelfallbewertung notwendig.
Das OLG Hamm hat in einem Urteil vom 18.06.2009 (Az.: 1-4 U 53/09) beispielsweise bei der Nennung von Wettbewerbern in Hidden Text, um deren Kunden
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b) Markenrecht
auf die Seite des Angeklagten zu leiten, einen Wettbewerbsverstoß bejaht. Zur
Begründung führt es aus:
„[…] es werden von der Antragsgegnerin nicht nur Allgemeinbegriffe benutzt, die mit
ihrem Angebot nichts zu tun haben. Dies mag noch als zulässig angesehen werden
[…] Vielmehr werden zum einen konkrete fremde Namen in den Seiten geführt, um so
eine Umleitung von der fremden Seite auf die eigene Seite zu erreichen. Vor allem werden hierfür Techniken eingesetzt, die nicht mehr als Suchmaschinenoptimierung, sondern als eine nicht mehr tolerable Suchmaschinenmanipulation anzusehen sind […]
Das ist der Fall, weil zum einen die Namen von Konkurrenten und anderen Personen
für die Suchmaschinenoptimierung eingesetzt werden, zum anderen vor allem auch,
weil für den Nutzer nicht sichtbare Seiten, die nur für die Suchmaschine „sichtbar“
sind, installiert werden, um in den Suchlisten ein höheres Ranking zu erzielen.“
Die Frage der Irreführung der User stellt sich insbesondere bei Doorway Pages
und Cloaking. Beide Maßnahmen sind Black Hat und aus den vorgenannten
Gründen daher nicht zu empfehlen. Hat der SEO sie dennoch in die Webpräsenz
integriert, ist fraglich, ob diese Praktiken in rechtlicher Hinsicht auch einen Wettbewerbsverstoß darstellen. Da der Nutzer auf den Doorway Pages landen kann,
ist er zumindest direkt von deren Wirkung betroffen. Dies ist beim Cloaking nicht
der Fall, da hier lediglich der Suchmaschine, nicht aber dem Nutzer eine de facto
nicht bestehende Seite vorgespiegelt wird – womit eine Irreführung im Sinne des
§ 5 UWG ausscheidet. Bei den Doorway Pages ist indes zu hinterfragen, ob der
durchschnittliche Nutzer bei Aufruf der Seite über das organische Suchergebnis
bereits eine bestimmte Vorstellung der Landeseite hatte, oder nicht etwa – was
wahrscheinlicher ist – davon ausging, dass er dem Suchergebnis bzw. der dahinter stehenden Seite nicht hundertprozentig vertrauen kann. Im Ergebnis ist daher
wohl auch hier ein Wettbewerbsverstoß zu verneinen, im Einzelfall jedoch zumindest vorstellbar. Jederzeit sind jedoch die oben beschriebenen markenrechtlichen
Probleme zu beachten.
Wird – was generell zu empfehlen ist – der SEO auch in die Seitenprogrammierung mit einbezogen, muss auch ein besonderes Augenmerk auf die Umsetzung
der gesetzlichen Informationspflichten (Impressum, Datenschutzerklärung,
Preisangaben etc.) gelegt werden. Gerade in diesem Bereich sind Verstöße ohne
relativ großen Aufwand zu entdecken. Diesen Umstand hat sich eine Vielzahl
von Abmahnern zu Nutze gemacht, die das Web systematisch durchsuchen und
effizient verfolgen

Auch die Suchmaschinenoptimierung an sich, also die Datei(en) in Form des
HTML-Codes, kann Gegenstand von Rechtsverletzungen sein. Das OLG Rostock
hat in einem Beschluss vom 27.06.2007 (Az.: 2 W 12/07) der Suchmaschinenoptimierung im HTML-Format Schöpfungshöhe im Sinne des UrhG beigemessen und
damit dem Schutz des Urheberrechts unterstellt. Sollte der SEO sich also an fremden Optimierungen auch nur auszugsweise „vergreifen“, können hier ebenfalls
Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüche durch die Urheber geltend
gemacht werden. Auf der anderen Seite will auch der SEO bei Urheberrechtsvestößen Dritter anwaltlich vertreten werden.

Vorteile SEO Freelancer vs. Angestellt

Die zwei Beschäftigungsmodelle bieten verschiedene Vor- und Nachteile. Der größte Unterschied besteht darin, dass ein Freiberufler kein festes, regelmäßiges Gehalt bekommt. Hinzu kommen weitere Kriterien, welche die Verschiedenheit deutlich machen:

  • Der Freelancer trägt die Beiträge zu den Sozialabgaben selbst.
  • Für Freelancer besteht kein betrieblicher Kündigungsschutz.
  • Freelancer sind nicht an firmeninterne Arbeitszeiten gebunden.

 

 

Freie Mitarbeiter sind bestens geeignet, um personelle Engpässe auszugleichen oder auch fehlende Qualifikationen in der Projektwirtschaft zu kompensieren. Eine umfangreiche Studie im IT-Bereich hat herausgefunden, dass die Beschäftigung von Freelancern dort vor allem bei kurzzeitigen Einsätzen in einem Zeitraum von unter neun Monaten nach dem klassischen Kosten-Nutzen- Modell kostengünstig ist. Sie bräuchten demnach eine weitaus kürzere Startzeit bis zum Produktivitätsbeginn (ein Monat) als Festangestellte (drei Monate). Das progressive Kosten-Nutzen-Modell zeigt sogar einen noch größeren Kostenvorteil.

 

Wer die Zahl seiner Festangestellten reduzieren möchte hat dabei verschiedene Möglichkeiten. Statt einer Kündigung kann älteren Mitarbeitern eine Altersteilzeit oder auch eine Abfindung angeboten werden.

 

Möglichkeiten zur Umstrukturierung

Um nicht an längere Kündigungsfristen gebunden zu sein, kann ein Aufhebungsvertrag eine gute Alternative darstellen. Allerdings ist hier die Zustimmung des Arbeitnehmers notwendig. Obwohl bei diesem Modell kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht, kann eine solche vertraglich vereinbart werden. Der Aufhebungsvertrag bietet beiden Parteien mehr Freiraum, das Ende eines Arbeitsverhältnisses selbstbestimmt zu gestalten.

Fixkosten für Personal gehören immer noch zu den höchsten regelmäßigen Ausgaben eines Unternehmens. Freelancer bieten hier mehr Spielraum um kurzfristig auf Schwankungen reagieren zu können.

 

 

 

Vorteile für den Arbeitgeber

Wie die Studie bestätigt hat, können Arbeitgeber davon profitieren, dass sich Freelancer schnell in neue Aufgabengebiete einarbeiten und in kurzer Zeit eine hohe Produktivität erzielen. Zudem verfügen sie durch die unterschiedlichen Projekte, an denen bereits mitgearbeitet wurde oftmals über einen hohen Erfahrungsschatz. Sie können ein Fachgebiet aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten, was häufig einen großen Vorteil darstellt.

 

Freelancer sind in der Regel besondere Experten auf einem ganz bestimmten Gebiet. Diese Expertise kann zielgerichtet für eine genau definierte Aufgabe eingesetzt werden. Die Qualifikation ist deshalb auch meist das Hauptkriterium bei der Wahl des passenden freien Mitarbeiters. Ein relativ hohes Honorar kann sich dabei durchaus rechnen. Durch die große Konkurrenz unter den Freelancern kann zudem mit einem hohen Leistungsniveau gerechnet werden.

Die Rekrutierungskosten bei Freelancern sind um einiges geringer als bei festangestellten Mitarbeitern. Vor allem spezielle Rekrutierungsplattformen und einschlägige Projektbörsen machen es heute weitaus einfacher, einen geeigneten freien Mitarbeiter mit relativ geringem Kostenaufwand zu finden.

Wenn der freie Mitarbeiter nicht direkt im eigenen Unternehmen tätig wird, sondern mit seiner eigenen Infrastruktur arbeitet (Rechner, Telefon, Büroräume, etc.), besteht auch hier ein Kostenvorteil, da kein Arbeitsumfeld zur Verfügung gestellt werden muss.

Ein Freelancer ist nicht durch arbeitsrechtliche Sicherheitsmechanismen geschützt. Bei Problemen kann die Kooperation kurzfristig beendet werden. Zudem muss schlechte Leistung nicht bezahlt werden. Dafür ist es jedoch wichtig, die Ziele der Zusammenarbeit schriftlich genau festzuhalten.

 

Freelancer arbeiten am liebsten und auch am effizientesten nach ihrem System.

Nach der Zusammenarbeit kann es deshalb zu Problemen kommen, wenn die Arbeit eine andere Struktur aufweist, als dies im Unternehmen üblich ist. Kurzfristig sinnvolle Lösungsansätze können zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise Nachteile aufweisen, die zunächst nicht bedacht wurden. Feste Mitarbeiter denken hier oftmals nachhaltiger und langfristiger – unter anderem, weil sie auch einen tieferen Einblick in die Firmenstruktur besitzen.

Strengere Regeln beim Arbeitnehmerüberlassungsgesetz machen es künftig schwieriger, externe Mitarbeiter zu beschäftigen – vor allem bei längerfristigen Kooperationen. Vor allem mit einem gestiegenen Verwaltungsaufwand ist zu rechnen. Verstöße gegen die neuen Regelungen werden zudem mit hohen Geldbußen bestraft.

Eine Ausnahme bildet die Beschäftigung von Freelancern, die über die Künstlersozialkasse versichert sind. Diese besondere Absicherung fordert einen Teil der Sozialleistungen von den Auftraggebern ein. Bei der Kostenkalkulation sollten diese Ausgaben also nicht
vergessen werden.

Das Wichtigste für Sie zusammengefasst:

  • Freelancer bringen eine hohe Expertise in das Projekt und können bei Personalengpässen im Unternehmen schnell und effektiv unterstützen
  • Stimmen Sie sich vorher mit dem Freelancer ab, damit firmeninterne Standards eingehalten werden
  • Stellen Sie sich darauf ein, dass Freelancer eine individuelle Arbeits- und Herangehensweisen haben

Freelancer können mit ihrer hohen Expertise, frischen Ideen und der zügigen Herangehensweise bei vielen Projekten einen entscheidenden Vorteil bieten. Vor allem bei den Kosten sind sie bei kürzeren Kooperationen eine gute Wahl. Sie ermöglichen es, Arbeitsbereiche auszugleichen oder zu erweitern, die im Unternehmen nicht oder nicht ausreichend durch eigenes Personal abgedeckt sind. Zeitliche Engpässe können ebenfalls gut abgefangen werden.

Bei der Kalkulation dürfen versteckte Kosten, wie Beiträge zur Künstlersozialkasse nicht vergessen werden. Wer langfristig von einem Arbeitsergebnis mit Freelancern profitieren will, sollte Wert darauf legen, dass firmeninterne Standards in besonderem Maße berücksichtigt werden. Für Projekte, welche einen tieferen Einblick ins Unternehmen voraussetzen, sind Freelancer nicht so gut geeignet.

 

 

 

Die Anstellung von Freelancern hat viele Vorteile für Unternehmen

5 Gründe, warum die Kooperation mit einem Freelancer sich für Ihr Unternehmen lohnt

  1. Freelancer verringern das finanzielle Risiko für Ihr Unternehmen:
    Für einen selbstständigen Mitarbeiter haben Sie im Gegensatz zu einem festangestellten Mitarbeiter nur dann Ausgaben, wenn Sie seine Dienstleistungen wirklich benötigen, also wenn Ihre Auftragslage dies nötig macht. Das heißt, bei niedriger Auftragslage tragen Sie auch ein niedriges finanzielles Risiko – da es keine laufenden monetären Verbindlichkeiten für Sie gibt.
  2. Erfahrung und Wissen stehen bei Freelancern an erster Stelle:
    Freelancer sind in der Regel hochqualifizierte und ambitionierte Kleinunternehmer, die eine ausgeprägte Expertise auf ihrem Gebiet erlangt haben, denn ganz ehrlich – nur wer wirklich weiß, was er macht, macht sich auch selbstständig. Dadurch, dass Freiberufler meist schon für zahlreiche Auftraggeber Dienstleistungen erbracht haben, ist ihr Erfahrungsschatz oft größer als der von Angestellten. Freelancer haben passgenaue Qualifikationen für Ihr Anliegen.
  3. Freelancer sind flexibel und kurzfristig verfügbar:
    Der Bedarf an Fachkräften und Qualifikationen schwankt in einem Unternehmen je nach Auftragslage. Um diese Schwankungen schnell und flexibel auszugleichen, sind Freiberufler eine gute Wahl: Ein Freelancer kann schnell und unkompliziert bei Projektarbeit eingesetzt werden. Er ist in der Regel spontan verfügbar, es bedarf also keinen langen Bewerbungsprozess oder Einarbeitungszeit.
  4. Hochgradig engagiert – der Freelancer als Kleinunternehmer ist stark ambitioniert:
    Ein Selbstständiger ist auf zufriedene Kunden angewiesen, denn ohne gute Reputation gibt es keine Aufträge für ihn. Die Rechnung ist also einfach: Ein Selbstständiger wird immer ambitioniert und engagiert sein – auch weil er einer Arbeit nachgeht, die er von Herzen gern macht. Das sollten Sie nutzen: Anders als bei einem festangestellten Mitarbeiter sind Motivation, Arbeitsmoral und lösungsorientiertes Denken bei einem Freelancer grundsätzlich stark ausgeprägt, weil seine persönliche Existenz davon abhängt.
  5. Keine Zusatzkosten:
    Da freiberufliche Mitarbeiter in der Regel bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen auf ihre eigene Ausstattung zurückgreifen und auch außerhalb ihres Unternehmens agieren, müssen Sie für Versicherungen, Vorsorgeleistungen, Krankheitstage oder Equipment keine Sorge tragen.

In der heutigen dynamischen Geschäftswelt gewinnen Freelancer zunehmend an Bedeutung, da sie Unternehmen eine Vielzahl von Vorteilen bieten. Insbesondere in Situationen, in denen dringend Fachkräfte benötigt werden oder kurzfristig Kapazitäten überbrückt werden müssen, erweisen sich Freelancer als wertvolle Ressource:

 

  • Aufgrund ihrer spezialisierten Fachkenntnisse sowie ihres vielfältigen Erfahrungsschatzes, haben sie oft bewährte Methoden und Best Practices entwickelt, um komplexe Aufgaben effektiv zu bewältigen.

  • Dank ihrer Flexibilität können sie für kurzfristige Projekte oder Projektspitzen eingestellt werden, ohne dass langfristige Verpflichtungen erforderlich sind. Dies beschleunigt den Projektstart.

  • Freiberufler bereichern Projekte oft mit frischen Perspektiven und Ideen, die sie durch ihre Erfahrungen in verschiedenen Branchen und Organisationen gewonnen haben. Diese Vielfalt kann zu innovativen Lösungen und Herangehensweisen führen.

Dennoch schrecken einige Unternehmen immer noch vor der Zusammenarbeit mit Freelancern zurück, da sie hohe Kosten fürchten. Doch die finanziellen Vorteile der Zusammenarbeit mit Freiberufler machen es für viele Unternehmen rentabel, da Aspekte wie Lohnabrechnung, Sozialleistungen und Weiterbildung nicht berücksichtigt werden müssen. Hieraus resultiert außerdem ein geringerer Verwaltungsaufwand im Vergleich zur Einstellung von festen Mitarbeitern.

Folgende Faktoren können Unternehmen bei der Effizienzsteigerung und Kosteneinsparung unterstützen:

1.     Lohnnebenkosten und Sozialabgaben:

Freelancer tragen ihre Sozialabgaben selbst. Im Gegensatz dazu müssen für Festangestellte zusätzlich zu ihrem festen monatlichen Lohn Sozialabgaben geleistet werden, die je nach Land und Tarifverträgen erheblich sein können und üblicherweise zwischen 20% und 40% des Bruttogehalts variieren. Zu den anfallenden Kosten gehören unter anderem Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung.

 

2.     Infrastruktur- und Ausstattungskosten:

Freelancer können aus ihren eigenen Büros arbeiten und sind selbst für ihre Ausstattung verantwortlich. Dadurch entfallen für das Unternehmen Kosten für zusätzliche Infrastruktur und die Beschaffung von Arbeitsgeräten. Festangestellte Mitarbeiter hingegen, arbeiten in der Regel in den Büros des Unternehmens und sind auf entsprechende Infrastruktur wie Bürogebäude, Arbeitsplätze, Computer, Software oder Telefonanlagen angewiesen.

 

3.     Aus- und Weiterbildungskosten:

Freiberufler tragen selbst die Verantwortung für ihre Weiterbildung. Sie investieren auf eigene Kosten in die Erweiterung ihrer Fachkenntnisse, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Einarbeitung von festangestellten Mitarbeitern erfordert stattdessen intensive Schulungen und Einführungsphasen, um ihnen Aufgaben, Prozesse und die Unternehmenskultur zu vermitteln. Darüber hinaus trägt das Unternehmen Kosten für Ausbildungs- und kontinuierliche Weiterbildungsmaßnahmen, um das Wissen und die Fähigkeiten der Mitarbeiter auf dem aktuellen Stand zu halten.

 

4.     Urlaubs- oder Krankheitstage:

Freelancer haben in der Regel keinen festen Anspruch auf Urlaubs- oder Krankheitstage und werden nur für die tatsächlich geleistete Arbeit bezahlt, folglich liegt eine Leistungsbereitschaft im klaren Interesse der Freelancer. Im Gegensatz dazu erhalten festangestellte Mitarbeiter in der Regel bezahlte Urlaub- und Krankheitstage, auch wenn sie nicht im Büro sind.

 

5.     Planbare, projektbezogene Vergütung:

Festangestellte haben eine vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit, bei der unabhängig von der erbrachten Leistung ein festgelegter Betrag vergütet wird. Freelancer haben hingegen flexible Arbeitszeiten und können ihre Stunden an die Projektanforderungen anpassen. Es werden nur die produktiv gearbeiteten Stunden abgerechnet.     

 

 

Ein gesunder Mix aus festen Mitarbeitern und Freelancern ist in vielen Unternehmen optimal. Freelancer können Projekte oft kostengünstiger umsetzen als ihre festangestellten Kollegen, insbesondere wenn Unternehmen das „value for money“ genau beachten.

Doch wie lassen sich die Kosten eigentlich gegenüberstellen?

Angenommen, ein Unternehmen startet ein neues Projekt im zeitlichen Umfang von einem Jahr und braucht dafür einen Projektmanager. Die Personalabteilung kann entweder einen Manager in Vollzeit einstellen oder einen Freelancer beauftragen.

 

1. Finanzielle Vorteile

Mit der Beschäftigung von Freelancern gehen Unternehmen ein geringeres finanzielles Risiko ein als mit der Beschäftigung von Festangestellten. Dies lässt sich damit begründen, dass Freelancer nur bei erbrachter Leistung bezahlt werden und nicht wie Festangestellte ein geregeltes Einkommen beziehen. Außerdem müssen Arbeitgeber für Freelancer kein Equipment stellen und keinen physischen Arbeitsplatz im Unternehmen schaffen, da diese häufig im Homeoffice arbeiten.

2. Flexible Beschäftigung

Die Einstellung von Freelancern kann flexibel an den betrieblichen Bedarf eines Unternehmens angepasst werden. Benötigst du für ein bestimmtes Projekt mehr Arbeitskraft, kannst diese aber intern nicht füllen? Die Beschäftigung eines Freelancers, der auf das entsprechende Aufgabengebiet spezialisiert ist, ist eine kurzfristige und attraktive Lösung, um die zeitaufwendige Suche nach einem neuen Mitarbeiter zu umgehen.

3. Hohes Engagement

Grundsätzlich agieren Freelancer wie ein selbstständiger Betrieb. Das Unternehmen, für das ein Freelancer arbeitet, wird als Kunde betrachtet, der Leistung erwartet und letztendlich mit der erbrachten Leistung des Freelancers zufrieden sein sollte. Aus diesem Grund sind Freelancer besonders engagiert, um möglichst gute Arbeit zu erbringen.

4. Neutralität

Ein weiterer, nicht zu verachtender Vorteil, der mit der Beschäftigung eines Freelancers für Unternehmen einhergeht, ist der neutrale Blick, den ein Freelancer auf ein Unternehmen oder Projekt hat. Arbeitnehmer, die schon lange in einem Unternehmen beschäftigt sind, sind häufig voreingenommen, kennen die Abläufe und bewerten Dinge oftmals subjektiv.

Ein Freelancer ist kein fester und langjähriger Bestandteil des Unternehmens, ist nicht voreingenommen und betrachtet die Dinge meistens aus einer ganz anderen, externen Perspektive. Dieser Perspektivwechsel kann von großem Vorteil für Unternehmen sein, um eine neutrale und objektive Sichtweise oder Meinung zu einem betrieblichen Thema zu erfahren.

 

1. Kein finanzielles Risiko

An einen festangestellten Mitarbeiter müssen Sie monatlich ein festes Gehalt zahlen, egal ob dieser ausgelastet ist oder nicht. Einen Freelancer bezahlen Sie nur, falls Sie dessen Leistung in Anspruch nehmen. Als Unternehmen tragen Sie bei der Zusammenarbeit mit Freelancern letztendlich ein weiteraus geringeres finanzielles Risiko, da Sie die Kosten besser steuern können und es keine laufenden finanziellen Verpflichtungen gibt.


2. Freelancer agieren wie Unternehmer

Freelancer sind selbstständige Unternehmer und müssen im Gegensatz zu Angestellten selbst tagtäglich unternehmerisch handeln und tragen auch hierfür das persönliche finanzielle Risiko. Dieser Umstand führt dazu, dass Freelancer oft eine viel engagiertere Einstellung zu ihrer Arbeit haben, da es wichtig ist, dass Sie als Kunde zufrieden sind, damit daraus vielleicht Folgegeschäft oder Weiterempfehlungen entstehen.


3. Flexible Anpassung an den betrieblichen Bedarf

Schwankt die Auftragslage in Unternehmen stark, so steigt und fällt damit auch der Bedarf an Arbeitskräften. Zudem kann es vorkommen, dass Sie als Unternehmen nur ab und zu eine spezifische Leistung benötigen, sich aber die Anstellung eines Mitarbeiters nicht finanziell sinnvoll wäre. Mit Freiberuflern haben Sie den Vorteil, dass Sie sich externe Arbeitskraft bei Bedarf zukaufen können. So bleiben Sie stets flexibel und behalten eine schlanke Firmenstruktur.


4. Es muss kein Arbeitsplatz & Equipment gestellt werden

Freelancer erbringen in der Regel ihre Dienstleistung außerhalb von ihrem Unternehmen. Sie müssen also keinen Arbeitsplatz und kein notwendiges Equipment stellen.


5. Freelancer sind auswechselbar

Sind Sie mal nicht zufrieden mit einem Freelancer oder das Anforderungsprofil hat sich geändert, so können Sie die Zusammenarbeit mit ihrem Freelancer unkompliziert beenden. Bei einem angestellten Mitarbeiter ist das Wechseln jedoch weitaus komplizierter und teuer, da Sie Kündigungsfristen beachten müssen und auch ggf. Abfertigungen zahlen müssen.


6. Es wird für die erfolgreiche Erfüllung eines Auftrages bezahlt

Bei Freelancern zahlen Sie in der Regel nur dann, wenn ein Auftrag komplett erfüllt wurde oder ein vereinbartes Zwischenziel erreicht wurde. Wurde der Auftrag unvollständig oder noch nicht zufriedenstellend erledigt, so können Sie die Zahlung verweigern, bis die vereinbarte Leistung erbracht wurde. Deshalb sind Freelancer bemüht die beauftragten Arbeiten schnell, gut und effizient abzuwickeln.


7. Rekrutierungsdauer ist niedriger

Der Einstellungsprozess für einen neuen Mitarbeiter dauert oft lang, da aus einem Beschäftigungsverhältnis eine Bindung entsteht. Sie müssen daher sichergehen, dass der neue Mitarbeiter zu Ihrem Unternehmen passt und der Aufgabenstellung mächtig ist. Bei einem Freelancer ist die Rekrutierungsdauer niedriger, weil Sie die Zusammenarbeit im Bedarfsfall schnell wieder beenden können und einen neuen Freelancer engagieren können.


8. Freiberufler werden nur für produktive Stunden bezahlt

Angestellte zahlen Sie auch im Leerlauf weiter. Freiberufler hingegen zahlen Sie nur für die Zeit in denen Sie deren Leistung in Anspruch nehmen.


9. Wenig Verwaltungsaufwand

Mit jedem neuen Angestellten kommt neuer Verwaltungsaufwand hinzu und Sie müssen sich als Arbeitgeber beispielsweise um das Abführen von Kranken- und Sozialversicherung und die Lohnverrechnung kümmern. Mit einem Freelancer entgehen Sie diesen Aufwand. Der einzige Verwaltungsaufwand liegt im Begleichen der Rechnungen.


10. Keine Arbeitszeitbegrenzungen

Werden einmal viele Überstunden zu Spitzenzeiten benötigt, so geraten Sie als Arbeitgeber mit Angestellten leicht in Konflikt mit Arbeitszeitgesetzen und den damit einhergehenden Beschränkungen der Arbeitszeit. Mit einem Freelancer brauchen Sie sich hierüber keine Gedanken machen. Freelancer sind flexibel und können in Spitzenzeiten auch mal einen langen Arbeitstag hinlegen oder am Wochenende einspringen.

 

Vorteile für Unternehmen Freelancer zu beschäftigen

 

In erster Linie lohnt es sich für Firmen ungemein, in bestimmten Bereichen auf Freelancer zu setzen, 

 

  • da sie in der Regel in der vom Unternehmen gewünschten Sparte perfekt ausgebildet sind und diese Schwerpunkte bestens einbringen können. Deswegen können Freelancer unter Umständen dem Unternehmen eine höhere Fachkompetenz, fundierteres Fachwissen und mehr Erfahrung bieten. Das heißt, sie verfügen über eine hohe Qualifikation in ihrem Bereich. Freelancer, die schon länger im Geschäft sind, können wahrscheinlich auch mit einem beeindruckenden Portfolio und vielfältigen Skills punkten, vor allem wenn sie für mehrere (auch namhafte) Firmen tätig waren. Und mit jedem neuen Projekt kommen weitere dazu. Außerdem ist das für Unternehmen darüber hinaus vorteilhaft dafür, weil für jede spezielle Projektanforderung exakt der Freelancer gesucht werden kann, der für die Erfüllung der Anforderung am besten in Frage kommt.
  • da Freelancer in der Regel zeitlich sehr flexibel sind und somit zu den unterschiedlichsten Projekten optimal passen beziehungsweise sich perfekt anpassen können. Häufig sind sie auch kurzfristig verfügbar (oder machen es möglich), was den Unternehmen eine flexible Handhabung erlaubt. Denn in der Regel ist es natürlich wesentlich einfacher für (kurzfristige) Arbeits-Belange einen freien Mitarbeiter zu suchen als einen neuen Festangestellten, was ein ganz anderes und meist viel längeres Procedere erfordern würde. 
  • da Freelancer auch für spezielle Anforderungen relativ einfach und schnell rekrutiert werden können, beispielsweise für  Sonderaufgaben, für kurzfristige Vertretungen oder bei Engpässen in Unternehmen zum Beispiel durch hohen Krankenstand oder kurzfristig erweiterten Aufgabenbereichen.
  • da Freelancer effektiver und effizienter eingesetzt werden können. Zum Beispiel wenn ein befristetes Projekt ansteht, arbeitet ein Freier zweck- und zielorientiert und versucht das Projekt so schnell und so gut wie möglich abzuarbeiten. Freelancer haben in der Regel auch gelernt, sich möglichst schnell in immer wieder neue Projekte, Unternehmensabläufe und -strukturen einzuarbeiten. Und sie gelten auf Grund ihrer speziellen Fähigkeiten oft auch als Vorreiter in Sachen Arbeitseifer, Leidenschaft, Engagement, Belastungsfähigkeit, Einsatzwille und Spaß an der Arbeit.

    Zum letzten Aspekt gibt`s später noch etwas mehr. Zudem sind sie in der Regel nicht in die Befehls- oder Entscheidungsketten in einem Unternehmen eingebunden und können innerhalb ihres Projekts bzw. Arbeitsauftrages so meist relativ frei schalten und walten. Ein weiterer Effektivitätsvorteil ist, dass ein Freelancer nur zeitlich befristet im Unternehmen arbeitet, und nicht weiter beschäftigt werden muss, wenn das Projekt beendet ist. 
  • da für Freelancer keinerlei fixe Personalkosten und in der Regel auch kein bzw. nur geringer  Verwaltungsaufwand anfallen. So haben Freelancer auch keinen Urlaubsanspruch, oder Anspruch auf Bezahlung, falls sie krank sind/werden, auch gibt es keinen Kündigungsschutz für sie. Außerdem sind sie selbst für die Zahlung der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung verantwortlich.
  •  da Freelancer ja selber Unternehmer sind, folglich wie Unternehmer denken und agieren, sind sie strukturell gesehen dem Firmen- oder Agenturinhaber, für den sie ein Projekt übernehmen, sehr ähnlich. Sie handeln sozusagen ebenfalls unternehmerisch, haben eine hohe Verantwortung für ihre eigene Selbständigkeit und tragen das gesamte finanzielle Risiko allein. Das führt dazu, dass Freelancer ihren Erfolg maßgeblich in den eigenen Händen halten und demzufolge ein hohes Interesse daran haben, ihre Arbeit engagiert, motiviert, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgreich zu erledigen. Ein Umstand, auf den sich Auftraggeber wirklich verlassen können. Einfach auch, weil Freelancer wissen, wenn sie eine schlechte Arbeit abliefern, werden sie von diesem Unternehmen eher keinen Folge-Auftrag bekommen und sicherlich auch nicht weiterempfohlen.
  • da Freelancer in der Regel zuhause oder im eigenen Büro arbeiten, muss der Auftraggeber weder einen Arbeitsplatz noch technisches oder anderes Equipment zur Verfügung stellen. Das spart dem Auftraggeber Kosten und macht die Beauftragung eines Freelancers noch effektiver.
  • da Auftraggeber einen einmal beauftragten Freelancer nicht weiter beschäftigen müssen, egal ob er eine gute oder schlechte Arbeit abgeliefert hat. Eine Zusammenarbeit lässt sich leicht und unkompliziert beenden.

Definition: Was sind Freelancer?

Freelancer sind selbstständige Fachkräfte, die ihre Dienstleistungen auf Projektbasis anbieten. Im Gegensatz zu festangestellten Mitarbeitenden arbeiten Freelancer unabhängig und in der Regel für mehrere Auftraggeber gleichzeitig. Ihre Tätigkeitsbereiche sind vielfältig und reichen von IT und Webentwicklung über Grafikdesign und Marketing bis hin zu Beratung und Übersetzungen. 

Merkmale von Freelancern:

  • Selbstständigkeit:
    Freelancer sind eigenverantwortlich und organisieren ihre Arbeit selbst.
     

  • Flexibilität:
    Sie können für verschiedene Projekte und Unternehmen arbeiten, ohne an einen festen Arbeitgeber gebunden zu sein.
     

  • Spezialisierung:
    Viele Freelancer sind Experten auf ihrem Gebiet und bieten spezialisierte Dienstleistungen an.
     

  • Projektbasierte Arbeit:
    Ihre Einsätze sind oft zeitlich begrenzt und orientieren sich an den Bedürfnissen des Auftraggebers.
     
     

Vorteile von Freelancern für Unternehmen

Die Zusammenarbeit mit Freelancern bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile, die über die herkömmliche Beschäftigung von Festangestellten hinausgehen. 

  1. Kostenersparnis
    Freelancer arbeiten projektbezogen und werden nur für die tatsächlich erbrachte Leistung bezahlt. Unternehmen sparen dadurch Kosten, die bei Festanstellungen für Sozialabgaben, Urlaubs- und Krankheitszeiten anfallen würden. Zudem entfallen Aufwendungen für Büroflächen und Ausstattung, da viele Freelancer remote arbeiten.
     
  1. Flexibilität und Skalierbarkeit
    In Zeiten schwankender Auftragslage oder spezieller Projekte können Unternehmen flexibel auf Freelancer zurückgreifen. Diese Flexibilität ermöglicht es, bei Bedarf schnell auf Marktanforderungen zu reagieren, ohne langfristige Verpflichtungen einzugehen. Unternehmen können somit ihre Ressourcen effizient einsetzen und Projekte termingerecht abschließen.
     
  1. Zugang zu Expertenwissen
    Freelancer bringen oft tiefergehendes Fachwissen und Erfahrung in spezifischen Bereichen mit, das intern möglicherweise nicht vorhanden ist. Dies ermöglicht es Unternehmen, Projekte mit hoher Qualität und Expertise durchzuführen, ohne langfristige Fachkräfte einstellen zu müssen. Besonders bei technologischen Neuerungen oder spezialisierten Aufgaben sind Freelancer eine wertvolle Ressource. 

  1. Schnelle Umsetzung von Projekten
    Dank ihrer Erfahrung und Spezialisierung können Freelancer Projekte meist schneller und effizienter umsetzen als interne Mitarbeitende. Dies führt zu einer verkürzten Projektlaufzeit und schnelleren Ergebnissen, was besonders in dynamischen Branchen von Vorteil ist. 

  1. Innovationskraft
    Freelancer arbeiten für verschiedene Unternehmen und Branchen und bringen dadurch frische Perspektiven und innovative Ideen ein. Diese Vielfalt an Erfahrungen kann Unternehmen dabei helfen, kreative Lösungen zu entwickeln und sich von der Konkurrenz abzuheben. 

1. Flexibilität

Freelancer bieten Unternehmen die Flexibilität, ihre Ressourcen bedarfsgerecht anzupassen. Sie können für kurzfristige Projekte oder spezifische Aufgaben engagiert werden und ermöglichen es Unternehmen, schnell auf veränderte Anforderungen zu reagieren.

2. Expertise

Freelancer verfügen oft über spezialisierte Kenntnisse und Erfahrungen in ihrem Fachgebiet. Unternehmen können von dieser Expertise profitieren, indem sie Fachkräfte für bestimmte Projekte oder Aufgabenbereiche einsetzen, ohne langfristige Verpflichtungen einzugehen.

3. Kostenersparnis

Im Vergleich zu festangestellten Mitarbeitern können Freelancer für Unternehmen eine kosteneffiziente Lösung sein. Sie werden in der Regel auf Stundenbasis oder projektbezogen bezahlt und entlasten Unternehmen von den Kosten für Sozialleistungen und langfristige Arbeitsverträge.

4. Unabhängigkeit

Freelancer arbeiten in der Regel selbstständig und sind nicht an die Unternehmenskultur oder interne Prozesse gebunden. Sie bringen frische Perspektiven und neue Ideen in Projekte ein und können unabhängig arbeiten, ohne sich an festgelegte Arbeitszeiten oder Hierarchien halten zu müssen.

5. Skalierbarkeit

Unternehmen können die Anzahl der Freelancer je nach Bedarf erhöhen oder reduzieren. Diese Skalierbarkeit ermöglicht es Unternehmen, flexibel auf saisonale Schwankungen, Projektphasen oder Marktanforderungen zu reagieren, ohne langfristige Verpflichtungen einzugehen.

6. Vielfalt

Durch die Zusammenarbeit mit Freelancern können Unternehmen auf ein breites Spektrum von Talenten und Fähigkeiten zugreifen. Sie können Experten aus verschiedenen Branchen und Regionen einsetzen, um ihr Projektteam zu diversifizieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

7. Schnelligkeit

Freelancer sind oft in der Lage, Projekte schnell umzusetzen, da sie sich vollständig auf die Aufgabe konzentrieren können, ohne von anderen Unternehmensaktivitäten abgelenkt zu werden. Diese Schnelligkeit kann es Unternehmen ermöglichen, ihre Markteinführungszeiten zu verkürzen und Wettbewerbsvorteile zu erlangen.

8. Netzwerkeffekte

Freelancer bringen oft ein umfangreiches Netzwerk von Kontakten und Kooperationspartnern mit sich. Unternehmen können von diesen Netzwerkeffekten profitieren, indem sie Zugang zu potenziellen Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartnern erhalten, die für ihr Geschäft von Vorteil sein können.

9. Innovationskraft

Freelancer sind oft kreative und innovative Denker, die neue Lösungsansätze und Arbeitsmethoden einbringen können. Sie bringen frischen Wind in Projekte und können dazu beitragen, Innovationen voranzutreiben und Wettbewerbsvorteile zu erzielen.

10. Risikominimierung

Durch die Zusammenarbeit mit Freelancern können Unternehmen das Risiko von Personalengpässen oder Fehlbesetzungen minimieren. Sie können schnell und unkompliziert Ersatz für Mitarbeiter finden, die ausfallen oder ihre Aufgaben nicht zufriedenstellend erfüllen.

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